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Über AGRAPI
Die AGRAPI ist die Ausgleichskasse der Kommunikationsbranche. Als modernes Dienstleistungsunternehmen bieten wir, zusammen mit unserer eigenen gesamtschweizerischen Familienausgleichkasse «fazu», ein umfassendes Angebot rund um die Sozialversicherungen der 1. Säule an. Davon profitieren unter anderem Selbständigerwerbende, KMU wie auch führende Unternehmen, welche einem unserer 4 Gründerverbände angeschlossen sind. Dies sind Schweizer Medien, Médias Suisses, dpsuisse (mit assoziierten Verbänden wie z.B. viscom und asut), und VSD/IGS.




News
- EO-Digitalisierung: Rollout Zivilschutz per 1. November 202602. Oktober 2026
Wir möchten Sie über die nächsten Schritte bei der EO-Digitalisierung informieren.
Das BSV hat entschieden, die EO-Digitalisierung nach J+S und dem Zivildienst als Nächstes auf den Zivilschutz auszuweiten. Der Rollout ist per 1. November 2026 vorgesehen. Die Einführung für die Armee folgt Anfang 2027.
Das BSV hat zudem die Informationsvideos zur EO-Digitalisierung fertiggestellt. - Achtung vor gefälschten E-Mails im Namen der AHV29. September 2026
Mehrere Versicherte erhalten derzeit Nachrichten, in denen behauptet wird, dass ihr AHV-Zertifikat abgelaufen sei und erneuert, werden müsse. Das ist falsch.
Es gibt kein AHV-Zertifikat, das erneuert werden muss.
Bevor Sie auf einen Link klicken:
• Überprüfen Sie immer die E-Mail-Adresse des Absenders.
• Seien Sie vorsichtig bei verdächtigen oder alarmierenden Nachrichten.
Wenn Sie Zweifel haben, wenden Sie sich direkt an Ihre Ausgleichskasse. - Digitalisierung der DVKA seit 01.01.202627. Februar 2026
Digitalisierung der DVKA seit 01.01.2026
- WML 2026 – Änderungen an Randziffern 2018, 2071, 2072 und 215706. Januar 2026
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat am 16. Dezember 2025 die aktualisierte Wegleitung über den massgebenden Lohn (WML) für AHV, IV und EO veröffentlicht. Die Version 2026 gilt ab 1. Januar 2026.
Die wichtigsten Anpassungen im Detail:
• Rz 2018 – Asymmetrische Dividenden:
Neu wird klargestellt, dass asymmetrische Dividenden unter bestimmten Voraussetzungen als massgebender Lohn gelten. Die Wegleitung verweist auf aktuelle Rechtsprechung, um die Abgrenzung zwischen Kapitalertrag und Lohn zu präzisieren.
• Rz 2071 – Arbeitgebervergünstigungen (REKA-Check):
Die Beitragsbefreiung für REKA-Checks wird vereinheitlicht. Beiträge sind nur geschuldet, wenn die Vergünstigung den Freibetrag überschreitet.
• Rz 2072 – Weitere Vergünstigungen:
Präzisierungen zur Beitragspflicht bei Vergünstigungen, insbesondere bei Mischformen von Natural- und Geldleistungen.
• Rz 2157 – Naturalgeschenke:
Der Freibetrag für beitragsfreie Naturalgeschenke wird von CHF 500 auf CHF 600 erhöht. Dies entspricht der Anpassung an die steuerliche Praxis.
Die vollständige Wegleitung finden Sie auf der Website des BSV: Wegleitung über den massgebenden Lohn in der AHV, IV und EO (WML) - Informationen und Änderungen ab 01.01.202609. Dezember 2025
Unser Rundschreiben informiert Sie über die Neuerungen ab 01.01.2026.
Die Arten und Ansätze der Familienzulagen wurden in der Zwischenzeit vom BSV aktualisiert.







