WML 2026 – Änderungen an Randziffern 2018, 2071, 2072 und 2157
06. Januar 2026
Grundsätzliches
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat am 16. Dezember 2025 die aktualisierte Wegleitung über den massgebenden Lohn (WML) für AHV, IV und EO veröffentlicht. Die Version 2026 gilt ab 1. Januar 2026.
Die wichtigsten Anpassungen im Detail:
• Rz 2018 – Asymmetrische Dividenden:
Neu wird klargestellt, dass asymmetrische Dividenden unter bestimmten Voraussetzungen als massgebender Lohn gelten. Die Wegleitung verweist auf aktuelle Rechtsprechung, um die Abgrenzung zwischen Kapitalertrag und Lohn zu präzisieren.
• Rz 2071 – Arbeitgebervergünstigungen (REKA-Check):
Die Beitragsbefreiung für REKA-Checks wird vereinheitlicht. Beiträge sind nur geschuldet, wenn die Vergünstigung den Freibetrag überschreitet.
• Rz 2072 – Weitere Vergünstigungen:
Präzisierungen zur Beitragspflicht bei Vergünstigungen, insbesondere bei Mischformen von Natural- und Geldleistungen.
• Rz 2157 – Naturalgeschenke:
Der Freibetrag für beitragsfreie Naturalgeschenke wird von CHF 500 auf CHF 600 erhöht. Dies entspricht der Anpassung an die steuerliche Praxis.
Die vollständige Wegleitung finden Sie auf der Website des BSV: Wegleitung über den massgebenden Lohn in der AHV, IV und EO (WML)