Anspruch
Dienstleistende in der schweizerischen Armee, im Zivilschutz, im Rotkreuzdienst oder im Zivildienst oder Teilnehmende an eidgenössischen oder kantonalen Leiterkursen von J+S oder Jungschützenleiterkursen haben unabhängig von ihrem Zivilstand und der Ausübung einer Erwerbstätigkeit grundsätzlich Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung (EO).
Höhe
Die EO-Grundentschädigung entspricht grundsätzlich 80 % des vordienstlichen durchschnittlichen AHV-pflichtigen Einkommens der Anspruchsberechtigten. Sie ist jedoch gegen oben begrenzt. Bei der Berechnung wird unterschieden zwischen regelmässigen und unregelmässigen Einkommen:
- Wird ein regelmässiges Einkommen erzielt, wird die Entschädigung aufgrund des letzten Monatslohnes vor Beginn des Dienstes bzw. der Teilnahme am Leiterkurs berechnet.
- Wird ein unregelmässiges Einkommen erzielt, wird die Entschädigung aufgrund des durchschnittlichen Monatslohnes der letzten 12 Monate vor Beginn des Dienstes bzw. der Teilnahme am Leiterkurs berechnet.
Wer 12 Monate vor dem Dienst oder dem Leiterkurs während weniger als 20 Arbeitstagen bzw. 160 Arbeitsstunden erwerbstätig war, erhält grundsätzlich eine Grundentschädigung als nicht erwerbstätige Person.
Geltendmachung
Die klassische EO-Meldekarte auf Papier wird ab dem Jahr 2026 schritt-weise abgelöst. Stattdessen wird schweizweit eine digitale Lösung bereitgestellt, die für alle Beteiligten Vereinfachungen bringt.
Mit der neuen Lösung können Dienstleistende in der Armee, im Zivildienst und Zivilschutz sowie Teilnehmende von Leiterkursen bei «Jugend und Sport» oder Jungschützenleiterkursen ihre Anmeldungen für Erwerbs-ersatzleistungen (EO-Taggelder) digital einreichen. Andere Leistungen gemäss Erwerbsersatzordnung (z.B. Mutterschaft, Entschädigung des andern Elternteils) sind von den Änderungen nicht betroffen.
Die Einführung beginnt im Februar 2026 mit den J&S-Kursen und endet voraussichtlich im Jahr 2027 mit den Militärdiensten.
Weitere Informationen zum AGOV-Login finden Sie hier vor.
Informationen für Arbeitgebende
Informationen für Dienstleistende
Der Ablauf einer EO-Anmeldung für einen Dienstleistenden mit einem unselbständigen Arbeitsverhältnis sieht so aus:

- Die Dienstorganisation meldet die Anzahl geleistete Diensttage an das neue EO-Portal, welches durch die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) auf-gebaut und betrieben wird.
- Das EO-Portal informiert die dienstleistende Person (im Standardfall über SMS oder E-Mail, im Ausnahmefall per Post), dass eine EO-Anmeldung zur Bearbeitung bereit ist. Die Anmeldung wird mit vorhandenen Angaben aus den Systemen der Sozialversicherungen ergänzt, so dass diese nicht wie heute durch den Dienstleistenden erfasst werden müssen.
- Die dienstleistende Person greift auf das EO-Portal zu, prüft und bestätigt die Angaben über Anstellung und Familienstand und komplettiert die vorhandenen Daten (z.B. zum Arbeitgeber). Falls die dienstleitende Person Probleme mit dem EO-Portal bekundet, kann sie sich an die Supportorganisation der ZAS wenden.
- Das EO-Portal ermittelt aufgrund der Angaben der dienstleistenden Person zum Arbeitgeber die zuständige Ausgleichkasse und übermittelt dieser den Fall.
- Die Ausgleichskasse fragt beim Arbeitgeber die relevanten Angaben zur Berechnung und Auszahlung des Verdienstausfalls ab. Der Arbeitgeber meldet die benötigten Daten.
- Die Ausgleichskasse berechnet den Erwerbsausfall und löst die Zahlung oder Gutschrift an den Arbeitgeber oder den Dienstleistenden aus.