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Beiträge an die AHV/IV/EO

Anmeldung bei der AGRAPI (Onboarding)

Wenn Sie als Firma (Unternehmen oder Selbstständigerwerbende) Mitglied eines unserer Gründerverbände Médias Suisses, Schweizer Medien, dpsuisse und VSD werden oder sind, sind grundsätzlich wir, die AGRAPI, Ihre Ausgleichskasse.

Werden Sie Mitglied einer unserer Gründerverbände, kontaktieren wir Sie, sobald uns Ihre Mitgliedschaft vom Gründerverband gemeldet wurde. Bei der ersten Kontaktaufnahme wird abgeklärt, ob eine anderweitige Zugehörigkeit zu einem Verband und dessen Ausgleichskasse besteht oder ob wir zukünftig als Ausgleichskasse an Ihrer Seite stehen dürfen. Besteht keine Zugehörigkeit zu einer anderen Verbandsausgleichskasse, stellen wir Ihnen das Formular «Anmeldung Arbeitgeber» zu, welches Sie bitte zeitnah ausfüllen und an uns zurücksenden. Nach der Anmeldung richten wir Ihnen einen «connect»-Account ein, über welchen Sie jederzeit mit uns in Verbindung treten und die notwendigen Geschäfte abwickeln können.

Anmeldung bei der AGRAPI
Anmeldung bei der AGRAPI

Hinweis: Je rascher Sie uns die Anmeldung zurücksenden, desto schneller können Sie papierlos, sicher und effizient mit «connect» die administrativen Aufgaben erledigen. Bitte beachten Sie, dass für Selbstständigerwerbende automatisch ein Arbeitgeberkonto eröffnet wird, auch wenn keine Personalanstellung geplant ist. Entsprechend müssen Sie zwingend sowohl die «Anmeldung Arbeitgeber» als auch die «Anmeldung Selbstständigerwerbender» ausfüllen.

Selbstständigerwerbende

Wenn Sie in der Schweiz unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeiten sowie in unabhängiger Stellung sind und Ihr eigenes wirtschaftliches Risiko tragen, gelten Sie sozialversicherungsrechtlich als selbstständigerwerbend. Ihre selbstständige Erwerbstätigkeit kann sich auf verschiedene Bereiche der Sozialversicherungen auswirken, so zum Beispiel auf die


Auf dieser Webseite finden Sie alle relevanten Informationen zu den Sozialversicherungen für Selbstständige.

Hinweis: Gründen Sie eine GmbH oder eine andere juristische Person und arbeiten für diese, gelten Sie nicht (mehr) als selbstständigerwerbend. Üben Sie eine selbstständige sowie eine unselbstständige Erwerbstätigkeit aus, werden die Familienzulagen in jedem Fall über Ihre Arbeitgeberin abgewickelt.

Sprechblase mit Fragezeichen - Support Kontakt
Sprechblase mit Fragezeichen - Support Kontakt

Wir helfen gerne weiter

Abteilung BFC
MO bis FR
08:30 – 11:30 | 13:30 – 16:00 Uhr

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