Gesetzesrevision der IV
6. Januar 2022

Mit der Gesetzesrevision «Weiterentwicklung der IV» wird bezweckt, das System der Invalidenversicherung zu verbessern. Dies gilt für Kinder, Jugendliche und Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Damit möchten der Bundesrat und das Parlament die Eingliederung verstärken und eine Invalidität verhindern.

Eine der zentralen Änderungen ist der Wechsel des heutigen Rentenmodelles zu einem stufenlosen System. Dieses gilt grundsätzlich für neue Rentenansprüche.

Bereits laufende Renten werden neu berechnet, wenn sich bei einer Revision der Invaliditätsgrad um mindestens 5 Prozentpunkte geändert hat und wenn die versicherte Person bei Inkrafttreten der Gesetzesänderung das 55. Altersjahr noch nicht erreicht hat. Die Renten von Versicherten unter 30 Jahren werden innerhalb von 10 Jahren ins stufenlose System überführt, sofern sie nicht schon im Rahmen einer ordentlichen Revision angepasst wurden.

Weitere zentrale Punkte sind

  • die intensivere Begleitung und Steuerung bei Geburtsgebrechen,
  • die gezielte Unterstützung von Jugendlichen beim Übergang ins Erwerbsleben und
  • der Ausbau der Beratung und Begleitung von Menschen mit psychischen Gesundheitsstörungen.

Zur Erreichung der Ziele wird auch die Zusammenarbeit zwischen den Ärztinnen/Ärzten und Arbeitgebenden sowie der IV ausgebaut.

Zudem wird die einheitliche Regelung der Abklärungen und medizinischen Gutachten für alle Sozialversicherungen im Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) verankert.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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