Der Assistenzbeitrag soll der versicherten Person helfen, ihre Betreuungssituation selbstständig zu gestalten, damit diese besser auf ihre Bedürfnisse ausgerichtet ist. Ein Assistenzbeitrag wird nur ausgerichtet, wenn eine Hilflosenentschädigung der IV ausgerichtet wird und ein regelmässiger Hilfsbedarf besteht.