Eingliederungsmassnahmen
Eingliederungsmassnahmen sollen eine drohende Invalidität verhindern, vermindern oder beheben. Eingliederungsmassnahmen umfassen berufliche, medizinische und Integrationsmassnahmen sowie die Abgabe von Hilfsmitteln. Während der Eingliederung haben die Versicherten je nach Situation Anspruch auf Taggelder sowie auf Vergütung von Reise- oder Betreuungskosten.