Invalidenversicherung (IV)
Die Invalidenversicherung (IV) sichert im Invaliditätsfall mittels Eingliederungsmassnahmen und Geldleistungen die Existenzgrundlage der Versicherten. In der IV gilt der Grundsatz «Eingliederung vor Rente», weshalb primär Eingliederungsmassnahmen getroffen werden.
Die Finanzierung der IV erfolgt unter anderem über die Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeberinnen.
Die Anmeldung für eine IV-Leistung erfolgt über die IV-Stelle des Wohnsitzkantons der versicherten Person. Diese IV-Stelle ist sodann für die Bestimmung des Invaliditätsgrades und die Abwicklung der IV-Leistungen zuständig. Ist die versicherte Person bei der AGRAPI angeschlossen, wird ein allfälliges IV-Taggeld bzw. eine IV-Rente durch die AGRAPI berechnet und ausbezahlt.
Die aktuellen Auszahlungsdaten finden Sie hier.