Lebenssituationen

Versicherungsleistungen für Private

Todesfall

Mit dem Tod erlöschen alle persönlichen Ansprüche auf Sozialversicherungsleistungen des Verstorbenen. Melden Sie deshalb den Tod eines Angehörigen rasch, wenn einer der folgenden Punkte auf die verstorbene Person zutrifft:

  • sie eine Alters-, Invaliden-, Witwen-, Witwer- oder Waisenrente erhielt;
  • sie Taggeld der Invalidenversicherung bezog;
  • sie eine Hilflosenentschädigung bezog;
  • sie Ergänzungsleistungen bezog;
  • sie Familienzulagen bezog;
  • sie Mutterschaftsentschädigung oder die Entschädigung des anderen Elternteils bezog;
  • sie selbstständig erwerbend war; oder
  • Beiträge als nicht erwerbstätige Person bezahlte.

Der Tod eines Angehörigen kann aber auch Ihre sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche und Pflichten verändern. So kann

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Hauptkontakt – Abteilung AHV
MO bis FR
08:30 – 11:30 | 13:30 – 16:00 Uhr

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