Lebenssituationen
Versicherungsleistungen für Private
Pensionierung
Der Eintritt in die Pension und damit der Beginn dieses neuen Lebensabschnittes soll gut geplant sein, denn er bringt nicht nur in privaten, sondern auch in sozialversicherungsrechtlichen Belangen diverse Änderungen für Sie und Ihren Ehepartner mit sich. Sie mögen sich deshalb fragen:
- Habe ich Anspruch auf eine Altersrente?
- Wie hoch ist meine Rente? Wie wird meine Rente berechnet?
- Kann ich Beitragslücken schliessen, um meine Rente aufzubessern?
- Macht ein Rentenvorbezug oder ein Rentenaufschub Sinn für mich?
- Muss ich als Rentenbezüger AHV/IV/EO-Beiträge zahlen?
- Was ist das Splitting bzw. die Einkommensteilung?
- Was ist eine Plafonierung?
- Habe ich Anspruch auf Familienzulagen oder Kinderrente, wenn ich in Rente gehe?
- Habe ich Anspruch auf Ergänzungsleistungen, wenn meine Rente nicht ausreicht?
Eine gewisse Planungssicherheit für Ihren neuen Lebensabschnitt bietet Ihnen eine Rentenvorausberechnung. Eine Rentenvorausberechnung gibt Ihnen Auskunft über die voraussichtlich zu erwartende Höhe Ihrer Rente. Wenn Sie verheiratet sind, beantragen Sie und Ihr Ehegatte vorzugsweise gleichzeitig die Rentenvorausberechnung, da sich Ihre Rente beim Rentenbezug Ihres Ehegatten verändern kann (siehe Splitting, Plafonierung). Beachten Sie jedoch, dass die verbindliche Rentenberechnung erst im Versicherungsfall erfolgen kann; Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse oder des geltenden Rechts können Ihren Rentenanspruch und die Höhe Ihrer Rente wesentlich beeinflussen.