Lebenssituationen
Versicherungsleistungen für Private
Militär- und Zivildienst
Wenn Sie Armeedienst, Rotkreuzdienst oder Zivildienst leisten oder an einem Leiterkurs von J+S oder an Jungschützenleiterkursen teilnehmen, haben Sie Anspruch auf Erwerbsersatzentschädigung, selbst wenn Sie zuvor nicht erwerbstätig waren.
Falls Sie erwerbstätig sind, informieren Sie Ihre Arbeitgeberin rechtzeitig über Ihren bevorstehenden Dienst oder Leiterkurs und klären mit ihr ab, ob sie Ihnen während des Dienstes oder Kurses weiterhin den Lohn ausbezahlt.
Während Sie Dienst leisten oder an einem Leiterkurs teilnehmen, sind Sie verpflichtet, weiterhin AHV/IV/EO-Beiträge entsprechend Ihrer persönlichen Erwerbssituation zu bezahlen. Auch die Erwerbsersatzentschädigung selbst ist sowohl beitrags- als auch steuerpflichtig.