Lebenssituationen
Versicherungsleistungen für Private
Ehe, Scheidung
Wenn Sie eine Ehe schliessen, in einer Ehe leben oder in einer gelebt haben, kann sich dies auf verschiedene Bereiche der Sozialversicherungen auswirken. So zum Beispiel auf die Erfüllung Ihrer Beitragspflicht und Ihre Ansprüche bestimmter Sozialversicherungsleistungen, wie:
- Alters- und Invalidenrente (Splitting, Plafonierung);
- Kinderrente der AHV bzw.der IV – Hinterlassenenrente;
- Entschädigung des andern Elternteils;
- Betreuungsentschädigung;
- Familienzulagen.
Bitte melden Sie deshalb jede Zivilstandsänderung möglichst zeitnah Ihrem Arbeitgeber oder der AGRAPI unter Beilage einer Kopie der Heiratsurkunde, des Familienausweises oder der Familienstandsbescheinigung . Ihre AHV-Nummer bleibt bei Heirat oder Scheidung unverändert. Falls Sie jedoch aufgrund Ihrer Namensänderung einen neuen Versicherungsausweis wünschen, können Sie diesen hier bestellen.
Hinweis: Die eingetragene Partnerschaft ist grundsätzlich der Ehe gleichgestellt, wobei allerdings einige Ausnahmen bestehen.