Lebenssituationen

Versicherungsleistungen für Private

Grundsätzliches

Wenn Sie in der Schweiz wohnen oder arbeiten, sind Sie grundsätzlich bei der AHV/IV/EO obligatorisch versichert. Dies bedeutet nicht nur, dass Sie von den Leistungen der AHV/IV/EO bei gegebenen Voraussetzungen profitieren können, sondern auch, dass Sie entsprechende Melde- und Beitragspflichten treffen. Das Nichtbeachten von Melde- oder Beitragspflichten kann für Sie unangenehme Folgen haben, z.B. wenn Sie deswegen Leistungen zurückbezahlen müssen oder Ihre Leistung gekürzt wird.

Beachten Sie deshalb, dass Sie Veränderungen Ihrer Lebenssituation rechtzeitig Ihrer Ausgleichskasse melden und Leistungsbezüge frühzeitig anmelden. Reichen Sie beispielsweise Ihre Anmeldung für Ihren AHV-Rentenbezug idealerweise vier Monate vor dem erwünschten ersten Zahlzeitpunkt ein; nur so kann gewährleistet werden, dass Ihre Rentenzahlung pünktlich erfolgt.

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Hauptkontakt – Abteilung AHV
MO bis FR
08:30 – 11:30 | 13:30 – 16:00 Uhr

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