Grundsätzliches EO
Die Erwerbsersatzordnung ersetzt angemessen den Erwerbsausfall bei Dienstpflicht, Rotkreuzdienst, Zivildienst, Teilnahme an Leiterkursen von J+S oder an Jungschützenleiterkursen.
Die Finanzierung der EO erfolgt über die obligatorischen Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeberinnen.
Die Mutterschaftsentschädigung (MSE), Entschädigung des anderen Elternteils (EAE), Betreuungsentschädigung (BUE) und Adoptionsentschädigung (AdopE) werden alle über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert.