Ihr Versicherungsausweis
Der Versicherungsausweis AHV-IV hat die Grösse einer Kreditkarte und ersetzt die bis 2007 ausgestellte graue AHV-Karte. Der Versicherungsausweis gibt insbesondere die 13-stellige AHV-Nummer wieder.
Die AHV-Nummer ist in der Regel auf der Krankenversicherungskarte ersichtlich. Verfügen Sie über keine Krankenversicherungskarte oder besitzen Sie eine Krankenversicherungskarte ohne AHV-Nummer, kann die Ausgleichskasse einen Versicherungsausweis (AHV-Ausweis) ausstellen. Dieser bestätigt, dass Sie im Versichertenregister der AHV/IV erfasst sind. Bewahren Sie den AHV-Ausweis sorgfältig auf.
Wenn Ihr Name geändert hat – z.B. nach Heirat oder Scheidung – oder wenn Sie Ihren Ausweis verloren haben, bestellen Sie hier Ihren Versicherungsausweis. Falls die Daten auf Ihrem AHV-Ausweis nicht korrekt sind, wenden Sie sich bitte mit dem Antrag auf Berichtigung der Personalien an das für Ihren Wohnsitz zuständige Einwohnerregister.
Die AHV-Nummer ist in der Regel auf der Krankenversicherungskarte ersichtlich. Verfügen Sie über keine Krankenversicherungskarte oder besitzen Sie eine Krankenversicherungskarte ohne AHV-Nummer, kann die Ausgleichskasse einen Versicherungsausweis (AHV-Ausweis) ausstellen. Dieser bestätigt, dass Sie im Versichertenregister der AHV/IV erfasst sind. Bewahren Sie den AHV-Ausweis sorgfältig auf.
Wenn Ihr Name geändert hat – z.B. nach Heirat oder Scheidung – oder wenn Sie Ihren Ausweis verloren haben, bestellen Sie hier Ihren Versicherungsausweis. Falls die Daten auf Ihrem AHV-Ausweis nicht korrekt sind, wenden Sie sich bitte mit dem Antrag auf Berichtigung der Personalien an das für Ihren Wohnsitz zuständige Einwohnerregister.