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Beiträge an die AHV/IV/EO

Beitragslücken

Wenn die Beitragspflicht nicht in jedem Jahr zwischen dem 1. Januar nach dem 20. Geburtstag und dem 31. Dezember vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters erfüllt wurde, entstehen Beitragslücken. Diese führen in der Regel zu Leistungskürzungen.

Mögliche Gründe für Beitragslücken sind:

  • Bezug von Taggeld über längere Zeit wegen Unfall oder Krankheit;
  • Längerer Aufenthalt im Urlaub oder einem Sabbatical;
  • Nur kurze Arbeitseinsätze über längere Zeit;
  • Absolvieren einer Ausbildung oder eines Studiums.

Wer Beitragslücken befürchtet, kann kostenlos einen IK-Auszug bestellen, auf welchem festgestellt werden kann, ob Beitragslücken vorliegen.

Hinweis: Alle 4 bis 5 Jahre sollte ein IK-Auszug angefordert werden. So können die Beitragszahlungen überprüft und allfällige Beitragslücken rechtzeitig erkannt werden.

Falls Beitragslücken vorliegen, gibt es Möglichkeiten diese zu schliessen:

  • Liegen die Beitragslücken weniger als 5 Jahre zurück, können die Beiträge nachbezahlt werden.
  • Wurde zwischen dem 17. und 20. Lebensjahr Beiträge bezahlt, können mit diesen sog. «Jugendjahren» die Beitragslücken geschlossen werden.
  • Liegen die Beitragslücken vor 1979 gelten möglicherweise Ausnahmeregelungen

Lassen sich die Beitragslücken auf keiner dieser Weisen schliessen, führt dies in der Regel zu einer Leistungskürzung. In einem solchen Fall empfehlen wir die Prüfung von anderweitigen Möglichkeiten, um den Verlust, der durch die Beitragslücken entstanden ist, auszugleichen (z.B. Rentenaufschub, freiwillige Versicherung in der 3. Säule).

Sprechblase mit Fragezeichen - Support Kontakt
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Abteilung BFC
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