Corona- Erwerbsersatzentschädigung (CE)
Erwerbsersatzentschädigungen aufgrund behördlicher Massnahmen zur Eindämmung von COVID-19
Grundsätzliches
Anspruch
Höhe und Dauer
Geltendmachung
Weitere Infos
Grundsätzliches
Am 16. Februar 2022 hat der Bundesrat beschlossen, die Covid-19-Verordnung besondere Lage sowie die Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall zu ändern. Ab dem 17. Februar 2022 sind alle Massnahmen, abgesehen von der Maskentragepflicht im öffentlichen Verkehr und in gewissen Gesundheitseinrichtungen, aufgehoben. Die Leistungen der Corona-Erwerbsausfallentschädigung sind ebenfalls aufgehoben, mit Ausnahme der besonders gefährdeten Personen und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung sowie selbstständig Erwerbenden im Veranstaltungsbereich. Die Fristen für die Geltendmachung der Ansprüche wurden ebenfalls angepasst. Die Leistungen können neu spätestens bis zum Ende des dritten Monats nach deren Aufhebung geltend gemacht werden und nicht bis zum 31. März 2023 wie ursprünglich vorgesehen.
Folgende Leistungen sind ab 17. Februar 2022 aufgehoben:
- Entschädigung infolge Ausfall der Fremdbetreuung
- Entschädigung infolge Veranstaltungsverbot
- Entschädigung infolge Betriebsschliessung
- Entschädigung infolge erheblicher Einschränkung der Erwerbstätigkeit im Allgemeinen
Personen, die in der Veranstaltungsbranche tätig sind, haben weiterhin Anspruch auf die Entschädigung infolge erheblicher Einschränkung der Erwerbstätigkeit aufgrund der bisherigen Einschränkungen, da diese eine nachhaltigere Wirkung haben als in anderen Tätigkeitsbereichen, namentlich durch die Absage oder Nichtdurchführung bestimmter Veranstaltungen. Folglich bleibt der Anspruch auf die Entschädigung infolge erheblicher Einschränkung der Erwerbstätigkeit im Veranstaltungsbereich bis zum 30. Juni 2022 bestehen. Der Anspruch für besonders gefährdete Personen besteht bis zum 31. März 2022.
Formulare
Anmeldeformular für Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung
Anmeldeformular für selbständig erwerbende Personen
Anmeldeformular bei Quarantäne, Ausfall Fremdbetreuung und für besonders gefährdete Personen für Arbeitgebende
Anmeldeformular bei Quarantäne, Ausfall Fremdbetreuung und für besonders gefährdete Personen für Arbeitnehmende
Anspruch
Wer aufgrund der getroffenen Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus einen Erwerbsausfall erleidet, hat gegebenenfalls Anspruch auf die Corona-Erwerbsausfallentschädigung. Genauere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.
Höhe und Dauer
Die Corona-Erwerbsersatzentschädigung entspricht grundsätzlich 80% des durchschnittlichen AHV-pflichtigen Einkommens der Anspruchsberechtigten, das vor Beginn des Anspruchs auf Entschädigung erzielt wurde. Bei der Berechnung wird unterschieden zwischen regelmässigen und unregelmässigen Einkommen. Im Grundsatz wird die Berechnung der Entschädigung
- bei einem regelmässigen Einkommen auf den letzten Monatslohn vor Entstehung des Anspruchs auf Entschädigung abgestellt;
- bei einem unregelmässigen auf den durchschnittlichen Monatslohn der letzten 3 Monate vor Entstehung des Anspruchs auf Entschädigung abgestellt.
Die Höhe der Entschädigung ist jedoch gegen oben begrenzt. Mehr Informationen über die Höhe und Berechnung der Entschädigung finden Sie im Merkblatt weiter unten.
Die Dauer der Entschädigung variiert je nach Entschädigungsgrund stark, weshalb Sie weitere Informationen bitte dem Merkblatt entnehmen.
Geltendmachung
Die Corona-Erwerbsersatzentschädigung (CE) muss bei der Ausgleichskasse geltend gemacht werden, bei welcher die versicherte Person bzw. ihre Arbeitgeberin die Sozialversicherungsbeiträge abrechnet. Für die Geltendmachung der CE bei der AGRAPI nutzen Sie bitte ausschliesslich die unten angegebenen E-Formulare.
Leistung
Gültigkeit des Anspruchs
Frist für die Geltendmachung des Anspruchs
Leistung
Gültigkeit des Anspruchs
Frist für die Geltendmachung des Anspruchs
Leistung
Gültigkeit des Anspruchs
Frist für die Geltendmachung des Anspruchs
Leistung
Gültigkeit des Anspruchs
Frist für die Geltendmachung des Anspruchs
Leistung
Gültigkeit des Anspruchs
Frist für die Geltendmachung des Anspruchs
Leistung
Gültigkeit des Anspruchs
Frist für die Geltendmachung des Anspruchs
Leistung
Gültigkeit des Anspruchs
Frist für die Geltendmachung des Anspruchs
Formulare
Anmeldeformular für Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung
Anmeldeformular für selbständig erwerbende Personen
Anmeldeformular bei Quarantäne, Ausfall Fremdbetreuung und für besonders gefährdete Personen für Arbeitgebende
Anmeldeformular bei Quarantäne, Ausfall Fremdbetreuung und für besonders gefährdete Personen für Arbeitnehmende
Weitere Infos
Falls Sie weitere Fragen zur CE haben, konsultieren Sie bitte das Merkblatt oder die häufig gestellten Fragen auf der Seite des BSV (Bundesamt für Sozialversicherungen). Bei Unklarheiten sind wir selbstverständlich auch via Kontaktformular oder via Telefon erreichbar.