Sie befinden sich auf der Seite für Versicherte - Nichterwerbstätige. Hier finden Sie einfach und übersichtlich alle wichtigen Informationen. Gegliedert in allgemeine Informationen, den wichtigsten Merkblättern sowie wichtige Formulare. Für eine persönliche Beratung sowie weitere Informationen zu allen Fragen können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.
- Nichterwerbs-tätigkeit
Wer gilt in der AHV als nichterwerbstätig?
Als Nichterwerbstätige gelten alle Personen, gleichgültig ob Schweizer/innen oder Ausländer/innen, die in der Schweiz ihren Wohnsitz haben und kein oder nur ein geringfügiges Erwerbseinkommen erzielen. Insbesondere können dies sein:
• vorzeitig Pensionierte
• Teilzeitbeschäftigte
• Bezügerinnen und Bezüger von IV-Renten
• Empfänger und Empfängerinnen von Krankentaggeldern
• Studierende
• Weltreisende
• ausgesteuerte Arbeitslose
• Geschiedene
• Verwitwete
• Ehefrauen und Ehemänner von Pensionierten, die nicht im
AHV-Rentenalter sind
• Ehefrauen und Ehemänner von im Ausland erwerbstätigen Ehepartnern
• Versicherte, die nicht dauernd voll erwerbstätig sind und deren Beiträge aus der Erwerbstätigkeit inklusive Arbeitgeberbeiträge weniger als die Hälfte der Beiträge ausmachen, die sie als Nichterwerbstätige entrichten müssten. Als nicht dauernd voll erwerbstätig gilt, wer weniger als 9 Monate im Jahr oder weniger als 50 % der üblichen Arbeitszeit erwerbstätig ist.Grundsätzlich sind auch die Nichterwerbstätigen beitragspflichtig. Eine Ehefrau ist beitragspflichtig, deren Ehemann im AHV-rechtlichen Sinn als nichterwerbstätig gilt, d.h. kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen erzielt oder nur in geringem Umfang erwerbstätig ist. Als Nichterwerbstätige beitragspflichtig ist auch die in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebende Person, die den gemeinsamen Haushalt führt und dafür Kost und Logis vom Partner oder von der Partnerin erhält und keiner Erwerbstätigkeit nachgeht.
Merkblätter Nichterwerbstätige
Finden Sie hier die wichtigsten Merkblätter zur Nichterwerbstätigkeit.
Formulare Nichterwerbstätige
Finden Sie hier wichtige Formulare zur Nichterwerbstätigkeit.
- Akontobeiträge Nichterwerbstätige
Akontobeiträge Nichterwerbstätige
Bitte melden Sie uns wesentliche Änderungen Ihrer Beiträge, damit wir die Akontobeiträge entsprechend anpassen können. Somit vermeiden Sie Nachzahlungen und eventuell Verzugszinsen.
Sie können dazu ganz einfach das Formular Antrag auf Akontoänderung Nichterwerbstätige verwenden und uns per Post zuschicken.
Merkblätter Akontobeiträge Nichterwerbstätige
Zum Thema Akontobeiträge Nichterwerbstätige sind keine speziellen Merkblätter verfügbar.
Formulare Akontobeiträge Nichterwerbstätige
Finden Sie hier wichtige Formulare zu Akontobeiträge Nichterwerbstätige.
- Beiträge Nicht- erwerbstätige
Beiträge der Nichterwerbstätigen
Nichterwerbstätige sind beitragspflichtig
Nichterwerbstätige müssen ab 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs Beiträge an die AHV, IV und EO entrichten. Die Beitragspflicht endet, wenn das ordentliche Rentenalter erreicht ist. Für Männer liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren und für Frauen bei 64 Jahren.Die Beiträge sind lückenlos zu bezahlen
Fehlende Beitragsjahre können zu einer Kürzung der Renten führen. Nichterwerbstätige Versicherte, die nicht bereits von einer Ausgleichskasse für die Beitragszahlung erfasst sind, müssen sich selbst bei der Ausgleichskasse ihres Wohnkantons oder bei der Gemeindezweigstelle anmelden. Es ist Sache der Versicherten, sich um ihre Beitragspflicht zu kümmern.Online Rechner Beitragsrechnung Nichterwerbstätige
Hier können Sie einfach und schnell eine erste Beitragsberechnung durchführen.
Beitragsrechnung für Nichterwerbstätige
Merkblätter Beiträge Nichterwerbstätige
Finden Sie hier die wichtigsten Merkblätter zu Beiträge Nichterwerbstätige.
Formulare Beiträge Nichterwerbstätige
Finden Sie hier die wichtigsten Formulare zu Beiträge Nichterwerbstätige.