Sie befinden sich auf der Seite für Versicherte, Arbeitnehmende, Pensionäre und Nichterwerbstätige. Hier finden Sie einfach und übersichtlich alle wichtigen Informationen. Gegliedert in allgemeine Informationen, den wichtigsten Merkblättern sowie wichtige Formulare. Für eine persönliche Beratung sowie weitere Informationen zu allen Fragen können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.
- Anmeldung Bezug Familienzulagen
Anmeldung zum Bezug von Familienzulagen
Wenn Sie Mitglied der AGRAPI Familienzulagekasse sind, können Sie Mitarbeitende für den Bezug von Familienzulagen anmelden. Verwenden Sie bitte dafür unser Anmeldeformular AGRAPI Familienzulagen, Beilage zur Anmeldung Familienzulagen für Arbeitnehmende. Beachten Sie dazu auch unser Hinweisblatt.
Im Partner Web können Sie den aktuellen Stand der bewilligten Familienzulagen direkt abrufen.Auf unserer Seite Familienzulagen finden Sie weitere Detailinformationen zur Familienzulage.
Merkblätter Familienzulage
Finden Sie hier die wichtigsten Merkblätter zur Familienzulage.
Formulare Familienzulage
Finden Sie hier wichtige Formulare zur Familienzulage.
- Alles zum Thema Mutterschaft
Mutterschaft
Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben Frauen, die im Zeitpunkt der Geburt des Kindes- Arbeitnehmerinnen oder
- Selbständigerwerbende sind; oder
- im Betrieb des Ehemannes, der Familie oder des Konkubinatspartners mitarbeiten und einen Barlohn vergüteterhalten; oder
- arbeitslos sind und entweder bereits ein Taggeld der Arbeitslosenversicherung beziehen oder die Anspruchsvoraussetzungen für ALV-Taggelder erfüllen würden; oder
- wegen Krankheit, Unfall oder Invalidität arbeitsunfähig sind und deswegen Taggeldleistungen einer Sozial- oder Privatversicherung beziehen, sofern dieses Taggeld auf einem vorangegangenen Lohn berechnet wurde; oder
- in einem gültigen Arbeitsverhältnis stehen, aber keine Lohnfortzahlung oder Taggeldleistung erhalten, weil der Anspruch ausgeschöpft ist.
Wer erhält Leistungen der Mutterschaftsversicherung Genf?
Anspruch auf eine Mutterschaftszulage haben Mütter die während mindestens drei Monaten vor der Geburt des Kindes eine berufliche Tätigkeit im Kanton Genf ausgeübt haben und in der AHV versichert sind.Bei der Adoption eines Kindes besteht unter den gleichen Voraussetzungen ein Anspruch auf eine Adoptionszulage.
Der Anspruch auf die Zulage besteht auch, wenn die Mutter nach der Geburt ihres Kindes keine Erwerbstätigkeit mehr aufnimmt.
Der Anspruch auf die Taggelder oder Zulage beginnt am Tag der Niederkunft und endet spätestens nach 112 Tagen. Er endet vorzeitig, wenn die Mutter vor Ablauf der Anspruchsperiode wieder eine Erwerbstätigkeit aufnimmt.
Weiter Detailinformationen finden Sie auf unser Seite Mutterschaftsentschädigung
Merkblätter Mutterschaftsentschädigung
Finden Sie hier die wichtigsten Merkblätter zur Mutterschaftsentschädigung.
Formulare Mutterschaftsentschädigung
Finden Sie hier wichtige Formulare zur Mutterschaftsentschädigung.
- Mein Individuelles Konto
Grundlage für die Rentenberechnung
Die Ausgleichskassen führen für jede beitragspflichtige Person ein individuelles Konto (IK). Auf diesem persönlichen Konto wird nach Abschluss des Beitragsjahres Ihr Jahreseinkommen eingetragen. Das individuelle Konto dient als Grundlage für die spätere Rentenberechnung.
Ihr persönlicher IK-Auszug
Hier bestellen Sie ganz einfach online und kostenlos einen Auszug aus Ihrem individuellen Konto:Die Versichertennummer (AHV-Nummer) finden Sie auf dem AHV-Ausweis oder auf der Ausweiskarte Ihrer Krankenkasse.
Bestellung Kontoauszug
Ihr persönlicher Kontoauszug wird Ihnen nach ca. drei Wochen per Post zugestellt. Ein Versand per E-Mail ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Bitte prüfen Sie Ihren persönlichen Kontoauszug. Bei Unstimmigkeiten können Sie innert 30 Tagen nach Erhalt des Auszuges bei Ihrer Ausgleichskasse eine Berichtigung verlangen
Merkblätter Individuelles Konto (IK)
Finden Sie hier die wichtigsten Merkblätter zum Individuellen Konto (IK).
Formulare individuelles Konto (IK)
Finden Sie hier wichtige Formulare zum Individuellen Konto (IK).
- Meine Renten- vorausberechnung
Wie hoch wird meine Rente ausfallen?
Wenn Sie es vorziehen, von uns eine Rentenvorausberechnung zu erhalten, können Sie dies kostenlos bei uns verlangen. Da sich Ihre persönlichen Verhältnisse ändern können, ist dies erst einige Jahre vor Rentenbeginn sinnvoll.
Sie wollen eine persönliche Rentenschätzung durchführen? Dies können Sie hier einfach und schnell online Rentenschätzung durchführen.
Merkblätter Rentenvorausberechnung
Finden Sie hier die wichtigsten Merkblätter zur Rentenvorausberechnung.
Formulare Rentenvorausberechnung
Finden Sie hier wichtige Formulare zur Rentenvorausberechnung.
- Mein Versicherungs- ausweis
Mein persönlicher Versicherungsausweis
Alle Personen, welche bei der AHV oder IV beitragspflichtig sind oder entsprechende Leistungen beziehen, sind bei der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) in Genf registriert.
Als Bestätigung dieser Registrierung erhalten sämtliche Personen einen persönlichen Versicherungsausweis, welcher folgende Angaben enthält:- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- 13-stellige AHV-Nummer
Die Zentrale Ausgleichsstelle ZAS in Genf teilt allen Neugeborenen und Zuzügern eine AHV-Nummer zu, die fürs ganze Leben gilt und auch nach einer Namensänderung gleich bleibt. Wenn der Name geändert hat – z. B. nach Heirat oder Scheidung – oder nach einem Verlust stellt die zuständige Ausgleichskasse einen neuen AHV-Ausweis aus.
Wenn Arbeitnehmende die Stelle wechseln, ist der AHV Ausweis dem neuen Arbeitgeber vorzulegen. Dieser wird die entsprechende Anmeldung vornehmen. Die Übermittlung der Daten ganz einfach über das Partner Web erfolgen. Ein Einsenden des Ausweises ist nicht nötig.
Hier bestellen Sie einfach einen Versicherungsausweis
Alte graue AHV-Ausweise aufbewahren
Die neue AHV-Nummer und den neuen AHV-Ausweis gibt es seit Mitte 2008. Die alten AHV-Ausweise sind aufzubewahren.
Merkblätter Versicherungsausweis
Finden Sie hier die wichtigsten Merkblätter zum Versicherungsausweis.
Formulare Versicherungsausweis
Finden Sie hier wichtige Formulare zum Versicherungsausweis.
- IV-Anmeldung/ Früherfassung
Wer hat Anspruch auf Früherfassung?
Ich habe das Meldeformular für die Früherfassung an die IV-Stelle eingereicht. Wie geht es jetzt weiter?
Die IV-Stelle prüft Ihre persönliche und berufliche Situation und insbesondere Ursachen und Auswirkungen der Arbeitsunfähigkeit. Sie kann die oder den Versicherten, bei Bedarf gemeinsam mit dem Arbeitgeber, zu einem Beratungsgespräch einladen.
Die IV-Stelle prüft die Zuständigkeit und entscheidet, ob sich die oder der Versicherte bei der Invalidenversicherung anmelden soll.
Merkblätter IV-Anmeldung/Früherfassung
Finden Sie hier die wichtigsten Merkblätter zur Invalidenversicherung.
- Leistungen der IV
4.01 Leistungen der Invalidenversicherung (IV)
4.05 Vergütung der Reisekosten in der IV
4.09 Berufliche Eingliederungsmassnahmen der IV
4.11 Versicherungsschutz während Eingliederungsmassnahmen der IV
4.12 Früherfassung und Frühintervention
4.13 Hilflosenentschädigung der IV
4.15 Polydisziplinäre medizinische Gutachten
5.01 Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
5.02 Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
Faktenblatt 6. IV-Revision erstes Massnahmenpaket
- Berufliche Eingliederungsmassnahmen
4.01 Leistungen der Invalidenversicherung (IV)
4.09 Berufliche Eingliederungsmassnahmen der IV
4.11 Versicherungsschutz während Eingliederungsmassnahmen der IV
- Früherfassung und Frühintervention
4.12 Früherfassung und Frühintervention
4.01 Leistungen der Invalidenversicherung (IV)
5.01 Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
5.02 Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
- Integrationsmassnahmen
4.01 Leistungen der Invalidenversicherung (IV)
- Anmeldung IV Leistungen
4.01 Leistungen der Invalidenversicherung (IV)
4.05 Vergütung der Reisekosten in der IV
5.01 Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
5.02 Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
Formulare IV-Anmeldung/Früherfassung
Finden Sie hier wichtige Formulare zur Invalidenversicherung.