Sie befinden sich auf der Seite Lebenssituation - Private Situation. Hier finden Sie einfach und übersichtlich alle wichtigen Informationen. Gegliedert in allgemeine Informationen, den wichtigsten Merkblättern sowie wichtige Formulare. Für eine persönliche Beratung sowie weitere Informationen zu allen Fragen können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.
- Kinder oder ich sind in Ausbildung
Ausbildung
Ich bin in Ausbildung
- Ich bin über 20 Jahre alt. Kein Erwerbseinkommen. Somit sind Sie beitragspflichtig als nichterwerbstätige Person.
- Ich bin noch nicht 25 Jahre: Meine Mutter oder mein Vater bezieht eine Alters- oder Invalidenrente. Somit kann für Sie für eine Kinderrente der AHV oder IV beantragt werden.
- Mein Vater oder meine Mutter ist verstorben. Ich bin noch nicht 25-Jahre alt. Somit haben Sie Anspruch auf eine Waisenrente.
- Meine Waisenrente genügt nicht für den Lebensunterhalt. Eventuell sind berechtigt, Ergänzungsleistungen zu beziehen.
- Unter Umständen können Sie Stipendien beziehen. Dafür wenden Sie sich bitte an die Wohngemeinde.
Mein Kind ist noch nicht 25-jährig und in Ausbildung
- Ich bin erwerbstätig: Ist Ihr Kind schon für die Ausbildungszulagen angemeldet?
- Ich beziehe eine Alters- oder Invalidenrente. Haben Sie sich bei der Ausgleichskasse schon für Bezug der Kinderrente der AHV oder IV angemeldet?
- Ich bin allein erziehend. Der andere Elternteil des Kindes bezieht eine Alters- oder Invalidenrente. Der rentenberechtigte Elternteil kann eine Kinderrente der AHV oder IV beantragen.
- Der Vater oder die Mutter des Kindes ist gestorben: Prüfen Sie die Möglichkeit einer Waisenrente.
Merkblätter Ausbildung
Finden Sie hier die wichtigsten Merkblätter zur Ausbildung.
- Diverse Merkblätter Ausbildung
Merkblatt 3.01 - Altersrenten und Hilflosenentschädigungender AHV
Merkblatt 3.03 - Hinterlassenenrenten der AHV
Merkblatt 2.03 - Beiträge der Nichterwerbstätigen an die AHV, die IV und die EO
Merkblatt 5.01 - Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
Merkblatt 5.02 - Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
Formulare Ausbildung
Finden Sie hier wichtige Formulare zur Ausbildung.
- Militär/Zivilschutz/ Zivildienst
Anspruch
Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung haben Dienst leistende Personen, die in der Schweiz oder im Ausland wohnen, für jeden besoldeten Diensttag in der Schweizer Armee, im Zivilschutz und im Rotkreuzdienst, für jeden anrechenbaren Diensttag im Zivildienst sowie für jeden Kurstag bei J+S-Kaderbildung.Auf unserer Seite Erwerbsersatzordnung finden Sie alle Detailinformationen zur Erwerbsersatzordnung.
Merkblätter Militär/Zivilschutz/Zivildienst
Finden Sie hier die wichtigsten Merkblätter zu Militär/Zivilschutz/Zivildienst.
Formulare Militär/Zivilschutz/Zivildienst
Finden Sie hier wichtige Formulare zu Militär/Zivilschutz/Zivildienst
- Thema Auslandaufenthalt
AHV/IV-Versicherungsschutz bei Auslandaufenthalt
Kurzer Auslandaufenthalt zu Studien- und Reisezwecken
Personen, die sich für kürzere Zeit ins Ausland zu Studien- und Reisezwecken (z. B. Weltenbummler) begeben, haben nicht die Absicht dauernden Verbleibens und begründen folglich im Ausland keinen neuen Wohnsitz. Der einmal begründete Wohnsitz einer Person bleibt bis zum Erwerb eines neuen Wohnsitzes bestehen (Art. 24 ZGB). Somit befindet sich der zivilrechtliche Wohnsitz dieser Auslandaufenthalter nach wie vor in der Schweiz. Diese bleiben daher obligatorisch versichert und haben ihre Beitrage der kantonalen Ausgleichskasse zu entrichten. Setzen Sie sich vor Ihrem Auslandaufenthalt mit Ihrer AHV-Ausgleichskasse in Verbindung. Diese prüft, ob die Versicherungsunterstellung weiterhin gegeben ist und die Beitragspflicht im laufenden Kalenderjahr erfüllt wurde.Längerer Verbleib mit Wohnsitznahme im Ausland
Grundsätzliches
Bei einer Wohnsitznahme im Ausland ist man bei der AHV/IV grundsätzlich nicht mehr versichert.Wenn Sie beruflich ins Ausland gehen, so finden Sie dazu alle Informationen in der Rubrik "Arbeiten im Ausland" gleich auf dieser Seite.
Merkblätter Auslandaufenthalt
Finden Sie hier die wichtigsten Merkblätter zum Auslandaufenthalt.
Formulare Auslandaufenthalt
Benutzen Sie einfach und bequem unseren Servicebereich Änderungsmeldungen gleich auf dieser Seite im oberen Bereich für alle notwendigen Änderungen:
- Änderungen Zahlungsverbindungen
- Änderungen Adresse
- Änderungen Lebenssituation
- Arbeiten im Ausland
Sie sind entsandte Arbeitnehmer/innen
Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber ins Ausland entsandt werden: Wenn Ihr Arbeitgeber Sie für eine Tätigkeit vorübergehend (d.h. bis maximal sechs Jahre) in ein Land entsendet, mit welchem die Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen (1) abgeschlossen hat bzw. welches zur EU oder EFTA gehört, bleiben Sie bei der AHV/IV/EO und ALV versichert und sind von der ausländischen Versicherung befreit.
Der Arbeitgeber muss sich bei der Ausgleichskasse oder beim Unfallversicherer eine Entsandtenbescheinigung (Formular E 101) beschaffen. Dieses Dokument ist der zuständigen Versicherungseinrichtung des betreffenden Landes vorzuweisen, damit man von der ausländischen Versicherung befreit wird.
Merkblätter Arbeiten im Ausland
Finden Sie hier die wichtigsten Merkblätter zu Arbeiten im Ausland.
- Internationales
Soziale Sicherheit für Entsandte Nichtvertragsstaaten
Soziale Sicherheit für Entsandte Vertragsstaaten, ohne EU / EFTA
Arbeitnehmer im Ausland und ihre Angehörigen
Merkblatt 2.12 - Versicherungsunterstellung
Formulare Arbeiten im Ausland
Finden Sie hier wichtige Formulare zu Arbeiten im Ausland.
- Umzug innerhalb der Schweiz
Umzug innerhalb der Schweiz
Sie ziehen innerhalb der Schweiz in eine neue Wohnung. Dies kann den Anspruch auf Familienzulagen, die Höhe der Hilflosenentschädigung und Ergänzungsleistungen beeinflussen.
Melden Sie die Adressänderung Agrapi, wenn eine der folgenden Situationen für Sie zutrifft:- Bezug Familienzulagen (Arbeitnehmende: Meldung über den Arbeitgeber; Selbständigerwerbende: Meldung direkt an die Agrapi)
- Bezug Taggeld der Invalidenversicherung
- Bezug Alters-, Invaliden-, Witwen-, Witwer- oder Waisenrente
- Bezug Hilflosenentschädigung
- Bezug Ergänzungsleistungen
- Bezahlung Beiträge als nichterwerbstätige Person
- Selbständigerwerbend
Ebenfalls Agrapi zu melden ist, wenn ein Pflege- oder Stiefkind, für das Sie eine Kinderrente oder eine Familienzulage erhalten, den gemeinsamen Haushalt verlässt.
Merkblätter Umzug innerhalb Schweiz
Zum Thema Umzug innerhalb der Schweiz sind keine speziellen Merkblätter verfügbar.
Formulare Umzug innerhalb Schweiz
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- Änderung Adresse
- Änderung Lebenssituation
- Umzug ins
AuslandLängerer Verbleib mit Wohnsitznahme im Ausland
Grundsätzliches
Bei einer Wohnsitznahme im Ausland ist man bei der AHV/IV grundsätzlich nicht mehr versichert.
Merkblätter Umzug Ausland
Finden Sie hier die wichtigsten Formulare zum Umzug ins Ausland.
Formulare Umzug Ausland
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- Änderung Adresse
- Änderung Lebenssituation