Sie befinden sich auf der Seite Lebenssituation - Ereignisse. Hier finden Sie einfach und übersichtlich alle wichtigen Informationen. Gegliedert in allgemeine Informationen, den wichtigsten Merkblättern sowie wichtige Formulare. Für eine persönliche Beratung sowie weitere Informationen zu allen Fragen können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.
- Thema Invalidität
Wann besteht Anspruch auf eine IV-Rente?
Anspruch auf Leistungen der Invalidenversicherung (IV) haben Versicherte, die aufgrund eines Gesundheitsschadens in ihrer Erwerbstätigkeit teilweise oder ganz eingeschränkt sind. Diese gesundheitliche Einschränkung muss seit mindestens einem Jahr bestehen.
Ein Anspruch auf eine ordentliche Rente entsteht nur, wenn der versicherten Person bei Eintritt des Rentenfalles mindestens drei volle Beitragsjahre angerechnet werden können.
Der Rentenanspruch entsteht frühestens sechs Monate nach dem Zeitpunkt der Anmeldung bei der IV.
Detailinformationen finden Sie auf unserer Seite Invalidenversicherung
Merkblätter Invalidität
Finden Sie hier die wichtigsten Merkblätter zur Invalidität.
- Berufliche Eingliederungsmassnahmen
4.01 Leistungen der Invalidenversicherung (IV)
4.09 Berufliche Eingliederungsmassnahmen der IV
4.11 Versicherungsschutz während Eingliederungsmassnahmen der IV
- Früherfassung und Frühintervention
4.12 Früherfassung und Frühintervention
4.01 Leistungen der Invalidenversicherung (IV)
5.01 Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
5.02 Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
- Integrationsmassnahmen
4.01 Leistungen der Invalidenversicherung (IV)
- Anmeldung IV Leistungen
4.01 Leistungen der Invalidenversicherung (IV)
4.05 Vergütung der Reisekosten in der IV
5.01 Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
5.02 Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
- Leistungen der IV
4.01 Leistungen der Invalidenversicherung (IV)
4.05 Vergütung der Reisekosten in der IV
4.09 Berufliche Eingliederungsmassnahmen der IV
4.11 Versicherungsschutz während Eingliederungsmassnahmen der IV
4.12 Früherfassung und Frühintervention
4.13 Hilflosenentschädigung der IV
4.15 Polydisziplinäre medizinische Gutachten
5.01 Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
5.02 Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
Faktenblatt 6. IV-Revision erstes Massnahmenpaket
Formulare Invalidenrente
Finden Sie hier wichtige Formulare zur Invalidenrente.
- Anmeldungen Leistungen IV
001.001 Anmeldung für Erwachsene: Berufliche Integration/Rente
001.002 Anmeldung für Erwachsene: Hilfsmittel der IV
001.003 Anmeldung für Minderjährige und für medizinische Massnahmen vor dem 20. Altersjahr
001.004 Anmeldung für Erwachsene: Hilfslosenentschädigung IV
- Meldeformular für Erwachsene: Früherfassung
001.100 Meldeformular für Erwachsene: Früherfassung
- Ansprüche bei Hilflosigkeit
Wann besteht Anspruch auf Hilflosenentschädigung?
Wenn Hilfe bei alltäglichen Lebensverrichtungen benötigt wird. Wer bei alltäglichen Lebensverrichtungen wie Ankleiden, Aufstehen, Absitzen, Essen, Körperpflege etc. die Hilfe anderer Menschen benötigt, ist im Sinne der IV "hilflos" und kann eine Hilflosenentschädigung erhalten. Auch als hilflos gelten volljährige Versicherte, die dauernd auf lebenspraktische Begleitung angewiesen sind und zu Hause leben.Wie lange besteht der Anspruch auf Hilflosenentschädigung?
Solange die Hilfe Dritter nötig ist. Der Anspruch auf Hilflosenentschädigung kann bereits nach der Geburt entstehen und endet mit dem Tod. Auch nach Erreichen des AHV-Alters besteht also der Anspruch auf Hilflosenentschädigung im Rahmen der AHV weiter.
Merkblätter Hilflosigkeit
Finden Sie hier die wichtigsten Merkblätter zur Hilflosigkeit.
Formulare Hilflosigkeit
Finden Sie hier wichtige Formulare zur Hilflosigkeit.
- Ansprüche auf Hilfsmittel
Wer hat Anspruch auf Hilfsmittel?
Altersrentnerinnen und -rentner.
Im Alter können sich Behinderungen einstellen, die durch Hilfsmittel wie Hörgeräte, Lupenbrillen, Prothesen, Rollstühle etc. erleichtert oder überwunden werden können. Die AHV leistet Kostenbeiträge für eine Reihe solcher Hilfsmittel an Altersrentnerinnen und -rentner, die in der Schweiz wohnen. Die Ausgleichskassen und die Pro Senectute sind verantwortlich für die Abgabe oder die Vergütung der Kosten von Hilfsmitteln.
Merkblätter Hilfsmittel
Finden Sie hier die wichtigsten Merkblätter zu Hilfsmittel.
Formulare Hilfsmittel
Finden Sie hier wichtige Formulare zu Hilfsmittel.
- Ich bin Witwe/Witwer
Ich bin Witwe/Witwer
Im Todesfall werden den Hinterlassenen folgende Leistungen ausbezahlt:
An den überlebenden Ehegatten, der für den Unterhalt von Kindern aufkommt oder über 45-jährig und mindestens fünf Jahre verheiratet gewesen ist, eine Witwen- oder Witwerrente. Geschiedene Ehegatten sind nach über 10-jähriger Ehe einer Witwe bzw. einem Witwer gleichgestellt. Die Leistungen werden in diesem Fall höchstens bis zur Höhe der Alimente ausgerichtet. Überlebende eingetragene Partnerinnen- oder Partner haben die gleiche Rechtsstellung wie Witwer. Kinder erhalten eine Waisenrente. Im Falle einer Invalidität wird eine Invalidenrente und eine Invalidenkinderrente ausbezahlt. Die Hinterlassenen- und Invalidenrenten müssen periodisch der Teuerung angepasst werden.
Merkblätter Witwer/Witwe
Finden Sie hier die wichtigsten Merkblätter zu Witwer/Witwe.
Formulare Witwer/Witwe
Finden Sie hier wichtige Formulare zu Witwer/Witwe.
- Thema Waisenrente
Wann erhalten Kinder eine Waisenrente?
Beim Tod des Vaters oder der Mutter.
Die AHV richtet Kindern eine Waisenrente aus, wenn die Mutter oder der Vater stirbt. Beim Tod beider Eltern besteht ein Anspruch auf zwei Waisenrenten.
Der Anspruch auf die Waisenrente erlischt mit dem 18. Geburtstag oder bei Abschluss der Ausbildung, spätestents jedoch mit dem 25. Geburtstag.
Merkblätter Waisenrente
Finden Sie hier die wichtigsten Merkblätter zur Waisenrente.
Formulare Waisenrente
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