Sie befinden sich auf der Seite für Arbeitgeber - Beiträge. Hier finden Sie einfach und übersichtlich alle wichtigen Informationen. Gegliedert in allgemeine Informationen, den wichtigsten Merkblättern sowie wichtige Formulare. Für eine persönliche Beratung sowie weitere Informationen zu allen Fragen können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.
- Beitragspflicht
Beitragspflicht Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Arbeitgeber und Arbeitnehmende entrichten den gleichen Beitrag (paritätische Beiträge) an die AHV/IV/EO und ALV. Die Beiträge an die Familienausgleichskasse und die Verwaltungskosten gehen ausschliesslich zu Lasten der Arbeitgeber. Alle Erwerbstätigen sind ab dem 1. Januar nach Vollendung ihres 17. Altersjahrs beitragspflichtig.- Beginn der Beitragspflicht
Beginn der Beitragspflicht
Erwerbstätige sind ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag. beitragspflichtig Beispiel: Wer am 17. August 2012 17 Jahre alt wird, bezahlt somit erst ab 1. Januar 2013 Beiträge an die AHV - Ende der Beitragspflicht
Ende der Beitragspflicht
Die Beitragspflicht dauert bis zum Ende des Monats, in dem Frauen den 64. Geburtstag bzw. Männer den 65. Geburtstag haben.Wer länger arbeitet, bleibt beitragspflichtig, solange er erwerbstätig ist. Arbeitgebende sind verpflichtet, auch Löhne von Mitarbeitenden im Rentenalter mit der Ausgleichskasse abzurechnen.
- Geringfügige Einkommen
Geringfügige Einkommen
Auf Jahreseinkommen unter CHF 2'300 müssen die Sozialversicherungsbeiträge i.d.R. nur entrichtet werden, sofern dies der Arbeitnehmer ausdrücklich wünscht. Falls der Arbeitnehmer dies nicht wünscht, empfiehlt sich, dies schriftlich zu vereinbaren. - Festsetzung der provisorischen Akontobeiträge
Festsetzung der provisorischen Akontobeiträge
Aufgrund der voraussichtlichen Lohnsumme setzt Agrapi die provisorischen Akontobeiträge zu Beginn des Beitragsjahres fest. Grundlage dafür bildet entweder die Lohnsumme des Vorjahres oder die Deklaration des Arbeitgebers. Wesentliche Änderungen der Lohnsumme im Verlauf des Beitragsjahres sind Agrapi zu melden.Nutzen Sie dafür ganz einfach unser PartnerWeb oder mittels dem Formular Änderung der pauschalen Akontobeiträge.
- Ermittlung der definitiven Beiträge
Ermittlung der definitiven Beiträge
Die definitiven Beiträge werden ermittelt, sobald die Jahreslohnmeldung vorliegt. Diese muss bis spätestens am 30. Januar nach dem Beitragsjahr an Agrapi eingereicht werden. Die Differenz zwischen den provisorisch ermittelten Akontobeiträgen und den definitiven Beiträgen werden von Agrapi zurückbezahlt bzw. nachträglich in Rechnung gestellt.
- Beginn der Beitragspflicht
Merkblätter Beitragspflicht
Finden Sie hier die wichtigsten Merkblätter zur Beitragspflicht.
- Lohn- und Versicherungsbeiträge
1.2019 - Änderungen auf 1. Januar 2019 bei Beiträgen
Merkblatt 2.01 - Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO
Merkblatt 2.04 - Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV auf geringfügigen Löhnen
Merkblatt 2.05 - Entgelte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Merkblatt 2.08 - Beiträge an die Arbeitslosenversicherung
Merkblatt 2.11 - Beitragspflicht auf Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigungen
Formulare Beitragspflicht
Finden Sie hier wichtige Formulare zur Beitragspflicht.
- Beitragsformulare Arbeitgeber
Änderung der pauschalen Akontobeiträge Arbeitgeber
Änderung Akontobeiträge Selbständigerwerbende
Antrag auf Akontoänderung Nichterwerbstätige
Sozialleistungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Abgangsentschädigungen)
Bescheinigung der beitragspflichtigen Einkommen (Lohnbescheinigung) direkt über das Partnerweb (Lohnmeldung online) oder übermitteln Sie uns im Partnerweb als Lohndatei diese ausgefüllte Excelliste: Lohndatei
Produktevideo: Elektronische Lohnmeldung via Partnerweb
- Änderung von Akontobeiträgen
Hat sich Ihre Lohnsumme wesentlich verändert?
Bitte melden Sie uns wesentliche Änderungen der Lohnsumme, damit wir die Akontobeiträge entsprechend anpassen können. Somit vermeiden Sie Nachzahlungen und eventuell Verzugszinsen. Die Anpassung können Sie ganz einfach online über das PartnerWeb vornehmen.Oder verwenden Sie das Formular Änderung der pauschalen Akontobeiträge und uns per Post zuschicken.
Merkblätter Akontobeiträge
Zum Thema Akontobeiträge sind keine speziellen Merkblätter verfügbar.
Formulare Akontobeiträge
Finden Sie hier wichtige Formulare zu Akontobeiträgen.