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      Telefon, Empfang / Versicherungsausweise / Einzelkonti (IK)

      Abteilung Einzelkonti (IK)Nachricht
      Jeannette Wölfli031 356 30 56Nachricht
      Ruth Rüfenacht031 356 30 55Nachricht


      Mitglieder / Beiträge / Finanzen

      Nathalie Michlig, Abteilungsleiterin 031 356 30 40 Nachricht
      Mitglieder
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      Jeannette Wölfli 031 356 30 56 Nachricht
      Internationales Nachricht
      Renate Mungiovi 031 356 30 67Nachricht
      Beiträge (Arbeitgeber, Selbständige)
      Vakant
      NichterwerbstätigeNachricht
      André Burri031 356 30 57Nachricht
      FinanzenNachricht
      Nathalie Michlig031 356 30 40Nachricht

      Renten / IV-Taggelder

      Renten/IV-TaggelderNachricht
      Olivier Schwab, Abteilungsleiter031 356 30 68Nachricht
      Antonietta Ciraulo, Stv. Abteilungsleiterin031 356 30 53Nachricht
      Damara Aebischer031 356 30 67Nachricht
      Renate Mungiovi031 356 30 67Nachricht
      Donatella Marino031 356 30 69Nachricht
      Peter Heer031 356 30 52Nachricht
      Stefan Gerber031 356 30 63Nachricht

      Familienausgleichskasse (fazu) / Erwerbsersatzordnung / Mutterschaft

      FamilienzulagenNachricht
      Deborah Eggimann, Abteilungsleiterin031 356 30 50Nachricht
      Silvia Küttel, Stv. Abteilungsleiterin031 356 30 73Nachricht
      Mirella Candolfi031 356 30 65Nachricht
      Rosemarie Hösli031 356 30 44
      Verena Guggisberg031 356 30 61Nachricht
      Ekaterina Wilhelm031 356 30 42Nachricht
      MutterschaftNachricht
      Ekaterina Wilhelm031 356 30 42Nachricht
      Erwerbsersatzordnung
      Silvia Küttel031 356 30 73Nachricht

      IT-Services

      Olivier Schwab
      031 356 30 68
      Nachricht

      Geschäftsleitung

      GeschäftsleitungNachricht
      Peter Tschudin, Kassenleiter 031 356 30 66Nachricht
      Deborah Eggimann, Leiterin Familienzulagen, Stv. Kassenleiterin031 356 30 50Nachricht
      Olivier Schwab, Leiter Renten / IV-Taggeld031 356 30 68Nachricht
      Rosmarie Hösli, Direktionsassistentin  031 356 30 44Nachricht
      Ruedi Ursenbacher, Leiter Pensionskasse031 356 30 60Nachricht
      Human Resources031 356 30 50Nachricht
    • Häufig gestellte Fragen

      Häufig gestellte Fragen

      Zum Thema AHV

      • Wie viel Rente werde ich erhalten, sobald ich pensioniert bin?
        Um eine zukünftige Rente ausrechnen zu können, füllen Sie bitte das Formular zur Rentenvorausberechnung aus. Sie können die Vorausberechnung gleichzeitig auch für Ihre/n Ehepartner/in durchführen lassen. Bitte füllen Sie in diesem Fall für jede Person ein Formular aus.
      • Erhalte ich automatisch eine Rente, sobald ich pensioniert bin?
        Nein, Sie müssen eine Rentenanmeldung ausfüllen. Damit Sie die Rente möglichst zeitnah erhalten, sollten Sie die Anmeldung 3 bis 4 Monate vor Erreichen des Rentenalters einreichen. Das Rentenalter beträgt für Frauen 64 Jahre und für Männer 65 Jahre.

      Zum Thema Erwerbsersatz (EO)

      • An wen muss ich die EO-Anmeldung weiterleiten?
        Auf der Seite 3 der EO-Anmeldung finden Sie dazu verschiedene Hinweise und einige Randziffern, welche einzelne Punkte der Anmeldung genauer erklären.
      • Wer erhält das Taggeld?
        Zahlt ein Arbeitgeber der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer während des Dienstes den vollen Lohn aus, so kommt in der Regel die Entschädigung dem Arbeitgeber zu. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer wegen des Dienstes keine Arbeitszeit ausfallen lässt. Dies gilt unabhängig von der Art und Dauer des Dienstes und gleichgültig, ob dieser ganz oder teilweise in die Freizeit des Arbeitnehmenden fällt oder ob die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer der beruflichen Tätigkeit trotz des Dienstes voll nachkommen kann.
      • Wie wird das Taggeld berechnet?
        Für Erwerbstätige beträgt die Grundentschädigung 80 Prozent des durchschnittlichen vordienstlichen Einkommens, zuzüglich der Kinderzulagen. Die Gesamtentschädigung darf bei Erwerbstätigen das durchschnittliche vordienstliche Erwerbseinkommen, auf jeden Fall aber 245 Franken pro Tag, nicht übersteigen.

        Bei Nichterwerbstätigen darf die Gesamtentschädigung 123 Franken und während bestimmter Gradänderungsdienste 172 Franken pro Tag nicht übersteigen.

      Zum Thema Mutterschaftsentschädigung 

      • Wer erhält das Taggeld?
        Zahlt ein Arbeitgeber der Arbeitnehmerin während des Mutterschaftsurlaubes den Lohn aus, so kommt in der Regel die Entschädigung dem Arbeitgeber zu. Erhält die Mutter keine Lohnfortzahlung, zahlen wir die Mutterschaftsentschädigung direkt an sie aus. 
      • Wie wird das Taggeld berechnet?
        Die Entschädigung beträgt 80% des durchschnittlichen AHV-pflichtigen Einkommens vor der Geburt, jedoch höchstens
        196.-/Tag.  

      Zum Thema Invalidenversicherung 

      • Ab wann erhalte ich eine IV-Rente?
        Nach einer Wartefrist von einem Jahr ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit (voll oder teilweise), entsteht ein Anspruch auf eine IV-Rente. Damit eine allfällige Rente ausgerichtet werden kann, müssen Sie sich spätestens 6 Monate nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bei der IV anmelden. 
      • In welcher Höhe wird das Taggeld ausbezahlt?
        Für die Bemessung der Taggelder wird im Normalfall auf das letzte ohne gesundheitliche Einschränkung erzielte Erwerbseinkommen abgestellt. Von dieser Basis zahlen wir dann 80%.  

      Zum Thema Familienzulagen 

      • Wie kann ich mich für die Familienzulagen anmelden? 
        Für die Anmeldung Familienzulagen nutzen Sie unsere Formulare „fazu Anmeldung Familienzulagen für Arbeitnehmende" und „fazu Beilage zur Anmeldung Familienzulagen für Arbeitnehmende“. Die Anmeldung und allenfalls die Beilage müssen vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden. Zusammen mit den entsprechenden Beilagen (s. Punkt 6 der Anmeldung) senden Sie die Formulare an die AGRAPI. 

      Zum Thema Selbständigerwerbende 

      • Was muss ich für Bedingungen erfüllen, damit ich als Selbstständigerwerbender abrechnen kann?
        Diverse Bedingungen müssen erfüllt sein z.B.: unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeiten, in unabhängiger Stellung sein und das eigene wirtschaftliche Risiko tragen 

      Zum Thema Arbeitnehmende 

      • Gibt es eine Möglichkeit zu überprüfen, ob alle meine ehemaligen Arbeitgeber die Beiträge korrekt abgerechnet haben?
        Sie können online einen IK-Auszug (IK = individuelles Konto) bestellen oder auch in schriftlicher Form bei der Ausgleichskasse. 
      • Ich habe meinen Versicherungsausweis verloren. Kann ich einen Ersatz bestellen?
        Dies ist problemlos möglich, auch telefonisch. Bitte wenden Sie sich dazu wenn möglich und bekannt an die letzte Kasse, bei der Sie Ihre Beiträge abgerechnet haben. 

      Zum Thema Arbeitgebende 

      • Was für Beiträge muss ich als Arbeitgeber abrechnen?
        Der Arbeitgeber rechnet auf allen ausbezahlten Löhnen die AHV/IV/EO-Beiträge ab, und übernimmt die Hälfte des geschuldeten Beitrages (5.15%). Die andere Hälfte (ebenfalls 5.15%) wird vom Lohn des Arbeitnehmers abgezogen. Diese Summe wird an die Ausgleichskasse überwiesen. Zu diesen 10.3% kommt noch der Betrag an die ALV. 
      • Wie melde ich einen neuen Mitarbeitenden bei der AGRAPI an? 
        Ist Ihre Firma im Partnerweb der AGRAPI registriert, können Sie die Anmeldung direkt über das PartnerWeb vornehmen. Ansonsten melden Sie uns bitte schriftlich die Sozialversicherungsnummer und das Eintrittsdatum Ihres neuen Mitarbeitenden. 
      • Was muss ich tun, damit unsere Firma bei der AGRAPI abrechnen kann?
        Die Grundvoraussetzung ist eine Mitgliedschaft bei einem unserer Gründerverbände:
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